BMF - Schreiben vom 20.08.2009
IV A 4 - S 1450/08/10001

BMF - Schreiben vom 20.08.2009 (IV A 4 - S 1450/08/10001) - DRsp Nr. 2009/80524

BMF, Schreiben vom 20.08.2009 - Aktenzeichen IV A 4 - S 1450/08/10001

DRsp Nr. 2009/80524

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2010

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO - 2000 - ab 1. Januar 2010 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 5. August 2008 - IV A 4 - S 1451/07/10011 -(BStBl 2008 I S. 749) angefügte Zuordnungstabelle.

Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 20. Prüfungsturnus (1.1.2010)
BETRIEBSART 1) BETRIEBSMERKMALE in € (G) Großbetriebe (M) Mittelbetriebe (K) Kleinbetriebe
über
Handelsbetriebe (H) Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über 6.900.000 265.000 840.000 53.000 160.000 34.000
Fertigungsbetriebe (F) Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über 4.000.000 235.000 480.000 53.000 160.000 34.000
Freie Berufe (FB) Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über 4.300.000 540.000 790.000 123.000 160.000 34.000
Andere Leistungsbetriebe (AL) Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über 5.300.000 305.000 710.000 59.000 160.000 34.000
Kreditinstitute (K) Aktivvermögen oder steuerlicher Gewinn über 128.000.000 530.000 33.000.000 180.000 10.000.000 43.000
Versicherungsunternehmen Pensionskassen (V) Jahresprämieneinnahmen über 28.000.000 4.600.000 1.700.000