BMF - Schreiben vom 20.09.1994
IV B 6 - S 2334 - 116/94

BMF - Schreiben vom 20.09.1994 (IV B 6 - S 2334 - 116/94) - DRsp Nr. 2008/82043

BMF, Schreiben vom 20.09.1994 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2334 - 116/94

DRsp Nr. 2008/82043

§ 8 EStG; Gebührenfreie Abwicklung von Bankdienstleistungen für Mitarbeiter; Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG

  • Auf Vorteile aus Dienstleistungen, die nicht nur gegenüber Mitarbeitern, sondern auch gegenüber Geschäftskunden erbracht werden, ist § 8 Abs. 3 EStG anwendbar. Vorteile, die den Mitarbeitern durch die unentgeltliche Überlassung der Euro-Scheckkarte und der Euroscheck-Vordrucke zufließen, sind deshalb nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten.

  • Von der Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG sind außerdem die Vorteile ausgenommen, die sich aus der zinsgünstigen Gewährung von Überziehungskrediten ergeben (Abschnitt 32 Abs. 1 Nr. 2 LStR). Für die Erfassung und Bewertung dieser Zinsvorteile ist Abschnitt 31 Abs. 8 LStR zu beachten.