BMF - Schreiben vom 20.09.1994
IV B 7 - S 2770 - 40/94
Fundstellen:
BStBl 1994 I 754

BMF - Schreiben vom 20.09.1994 (IV B 7 - S 2770 - 40/94) - DRsp Nr. 2008/81896

BMF, Schreiben vom 20.09.1994 - Aktenzeichen IV B 7 - S 2770 - 40/94

DRsp Nr. 2008/81896

Organschaft: § 14 KStG; Behandlung der Körperschaftsteuerminderung/-erhöhung aufgrund von Gewinnausschüttungen aus aufgelösten vorvertraglichen Rücklagen im Rahmen der Organschaft

Leistet eine Organgesellschaft für ein Geschäftsjahr in vertraglicher Zeit eine Gewinnausschüttung aus vorvertraglichen Rücklagen, so stellt sich die Frage, ob die Änderung der Körperschaftsteuer die Gewinnabführung an den Organträger nach § 14 Satz 1 KStG erhöht oder verringert oder ob sie der außerhalb des Gewinnabführungsvertrages vorgenommenen Gewinnausschüttung zuzurechnen ist.

Bei einer nicht nach den Vorschriften der §§ 319 bis 327 Aktiengesetz eingegliederten Organgesellschaft hat die Frage auch Bedeutung für die Entscheidung, ob der Gewinnabführungsvertrag steuerlich als tatsächlich durchgeführt anzusehen ist (Abschnitt 55 Abs. 4 und 8 KStR 1990).

Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz nimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu dieser Frage wie folgt Stellung: