BMF - Schreiben vom 20.09.2005
IV C 5 - S 2333 - 205/05

BMF - Schreiben vom 20.09.2005 (IV C 5 - S 2333 - 205/05) - DRsp Nr. 2008/89352

BMF, Schreiben vom 20.09.2005 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2333 - 205/05

DRsp Nr. 2008/89352

Betriebliche Altersversorgung; Klärung weiterer Zweifelsfragen

Mit dem BMF-Schreiben vom 17. November 2004 (BStBl 2004 I S. 1065) hat die Finanzverwaltung zahlreiche Zweifelsfragen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach den Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz geklärt. Mit dem BMF-Schreiben soll in erster Linie eine einheitliche Rechtsanwendung sichergestellt werden. Zudem gibt das BMF-Schreiben für Anwender und die Beratungsbranche eine Hilfestellung zur Anwendung des geltenden Rechts. Da die Gestaltungen im Einzelfall sowie die sich ergebenden möglichen Fragen meist sehr vielfältig sind und die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder leider nicht zu jeder denkbaren Fallgestaltung ausführlich Stellung nehmen können, muss im Zweifel das zuständige Betriebsstättenfinanzamt um Auskunft gebeten werden (§ 42e des Einkommensteuergesetzes - EStG -). Das BMF bittet daher den GDV um Verständnis, dass es auf die Fragen oder Anmerkungen in den Schreiben vom 24. Januar und 25. Februar 2005 zum Teil nur allgemein antwortet.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Folgendes mitgeteilt:

a) Übertragung von Direktversicherungen (Rz. 203 f.)