BMF - Schreiben vom 20.09.2021
IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :003

BMF - Schreiben vom 20.09.2021 (IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :003) - DRsp Nr. 2021/80512

BMF, Schreiben vom 20.09.2021 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :003

DRsp Nr. 2021/80512

Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Absprache zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2021

Die am 7. Oktober 2020 mit dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossene Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verlängert sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemielage haben wir uns mit Luxemburg darüber verständigt, dass die Verständigungsvereinbarung zumindest bis zum 31. Dezember 2021 Bestand haben wird. Hierzu haben die zuständigen Behörden am 15. September 2021 eine schriftliche Absprache unterzeichnet, die ich Ihnen hiermit übersende.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.