BMF - Schreiben vom 20.12.1994
S 1900
Fundstellen:
BStBl 1994 I 917

BMF - Schreiben vom 20.12.1994 (S 1900) - DRsp Nr. 2008/80289

BMF, Schreiben vom 20.12.1994 - Aktenzeichen S 1900

DRsp Nr. 2008/80289

Eingeschränkte Verlustrechnung nach § 13 Abs. 3 Satz 2 bis 11 KStG; Einzelfragen zur Anwendung

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu Fragen der Anwendung des § 13 Abs. 3 Satz 2 bis 11 KStG wie folgt Stellung:

1. Aufteilung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zur Ermittlung des nach § 13 Abs. 3 Satz 2 KStG in der Verrechnung eingeschränkten Abschreibungsverlustes.

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erzielen grundsätzlich nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die einheitlich zu ermitteln und der Besteuerung zu unterwerfen sind.