BMF - Schreiben vom 20.12.2005
IV C 3 - S 2256 - 255/05

BMF - Schreiben vom 20.12.2005 (IV C 3 - S 2256 - 255/05) - DRsp Nr. 2008/89566

BMF, Schreiben vom 20.12.2005 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2256 - 255/05

DRsp Nr. 2008/89566

Zweifelsfragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; Kapitalerhöhung gegen Einlage sowie Veräußerung und Ausübung von Bezugsrechten bei einer Kapitalerhöhung

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung gegen Einlage wie folgt Stellung genommen:

Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital gegen Einlage nach §§ 182 ff. AktG, führt die Zuteilung der Bezugsrechte nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen beim bisherigen Aktionär.