BMF - Schreiben vom 20.12.2021
IV A 8 - S 1544/19/10001 :003

BMF - Schreiben vom 20.12.2021 (IV A 8 - S 1544/19/10001 :003) - DRsp Nr. 2022/80036

BMF, Schreiben vom 20.12.2021 - Aktenzeichen IV A 8 - S 1544/19/10001 :003

DRsp Nr. 2022/80036

Richtsatzsammlung 2020

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2020 bekannt (Anlage).

Dieses Schreiben einschließlich der Anlage wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2020

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben

2021

Inhaltsverzeichnis

Seite
Vorbemerkungen 3 - 9
Anlage zu den Vorbemerkungen 10 - 13
Synonyme der Gewerbeklassen 14 - 19
Umrechnungstabellen der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze und der Rohgewinnaufschlagsätze in Rohgewinnsätze 20 - 21
Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge 22 - 36
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 37 - 40

Vorbemerkungen

A) Allgemeines

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.