BMF - Schreiben vom 20.12.2021
IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002

BMF - Schreiben vom 20.12.2021 (IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002) - DRsp Nr. 2022/80033

BMF, Schreiben vom 20.12.2021 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002

DRsp Nr. 2022/80033

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 14. Dezember 2021;; Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am 14. Dezember 2021 die in der Anlage beigefügte Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Sie ersetzt die Konsultationsvereinbarung vom 29. September 2021 und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens 31. März 2022.