BMF - Schreiben vom 21.01.1991
IV B 6 - S 2353 - 5/91

BMF - Schreiben vom 21.01.1991 (IV B 6 - S 2353 - 5/91) - DRsp Nr. 2008/82088

BMF, Schreiben vom 21.01.1991 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2353 - 5/91

DRsp Nr. 2008/82088

§ 8 EStG; Lohnsteuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils aus der Gestellung von Kraftfahrzeugen des Arbeitgebers für Privatfahrten der Arbeitnehmer; ; Gestellung eines Fahrers

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Erfassung der Fahrergestellung folgendes:

  • Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Kraftwagen mit Fahrer zur Verfügung, so ist

    • der für diese Fahrten nach Abschnitt 31 Abs. 7 Nrn. 1 oder 2 LStR ermittelte Nutzungswert um 50 v.H. zu erhöhen,

    • der Nutzungswert für diese Fahrten ist bei Anwendung des Abschnitts 31 Abs. 7 Nrn. 3 oder 4 LStR auf der Grundlage eines Kilometersatzes von 0,63 DM zu ermitteln. Dabei ist anzunehmen, daß der Fahrer an 180 Tagen im Jahr zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen wird, wenn nichts anderes nachgewiesen wird.

  • Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für andere Privatfahrten einen Kraftwagen mit Fahrer zur Verfügung, so ist der entsprechende private Nutzungswert wie folgt zu erhöhen:

    • um 50 v.H., wenn der Fahrer überwiegend in Anspruch genommen wird,

    • um 40 v.H., wenn der Arbeitnehmer den Kraftwagen häufig selbst steuert,

    • um 25 v.H., wenn der Arbeitnehmer den Kraftwagen weit überwiegend selbst steuert.