BMF - Schreiben vom 21.01.1994
S 2246
Fundstellen:
BStBl 1994 I 112

BMF - Schreiben vom 21.01.1994 (S 2246) - DRsp Nr. 2008/80249

BMF, Schreiben vom 21.01.1994 - Aktenzeichen S 2246

DRsp Nr. 2008/80249

Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens folgendes:

Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung der vorbezeichneten Einkünfte die Betriebsausgaben wie folgt pauschaliert werden:

a) bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30 v. H. der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 4 800 DM jährlich,

b) bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), soweit es sich nicht um eine Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG handelt, auf 25 v. H. der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 1 200 DM jährlich. Der Höchstbetrag von 1 200 DM kann für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, nur einmal gewährt werden.

Es bleibt den Steuerpflichtigen unbenommen, etwaige höhere Betriebsausgaben im einzelnen nachzuweisen.

Fundstellen
BStBl 1994 I 112