BMF - Schreiben vom 21.02.1994
IV B 6 - S 2334 - 200/93

BMF - Schreiben vom 21.02.1994 (IV B 6 - S 2334 - 200/93) - DRsp Nr. 2008/82038

BMF, Schreiben vom 21.02.1994 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2334 - 200/93

DRsp Nr. 2008/82038

§ 8 EStG; Lohnsteuerliche Behandlung von Rabatten bei Gruppen- und Sammelversicherungen

Inzwischen ist die aufgeworfene Frage der lohnsteuerlichen Behandlung von Rabatten bei Gruppen- und Sammelversicherungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Dabei hat sich ergeben, daß nach den Richtlinien des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen über Sondervergütungen und Begünstigungsverträge in der Lebensversicherung (VerBAV 1982 S. 307 ff.) zwischen der Ermäßigung der Tarifbeiträge und der Ermäßigung der Unterjährigkeitszuschläge zu trennen ist. Hiernach ergibt sich folgendes:

Nach den Richtlinien können die für Einzelversicherungen vorgesehenen Tarifbeiträge bei Gruppen- und Sammelversicherungen bis zu 3 v.H. ermäßigt werden. Diese Ermäßigung bewegt sich noch im Rahmen der Vereinfachungsregelung der Nummer 5 Satz 2 des BdF-Schreibens vom 27. September 1993, so daß lohnsteuerlich der Rabatt insoweit nicht als Preisvorteil zu erfassen ist.