BMF - Schreiben vom 21.06.2005
IV B 2 - S 2145 - 16/05A

BMF - Schreiben vom 21.06.2005 (IV B 2 - S 2145 - 16/05A) - DRsp Nr. 2008/89247

BMF, Schreiben vom 21.06.2005 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2145 - 16/05A

DRsp Nr. 2008/89247

Häusliches Arbeitszimmer und objektbezogene Abzugsbegrenzung;

Zu der Frage, ob die nun objektbezogene Auslegung der Abzugsbeschränkung für die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer dazu führt, dass ein Steuerpflichtiger, der für verschiedene Tätigkeiten mehrere Räume als häusliches Arbeitszimmer nutzt, den Höchstbetrag mehrfach abziehen kann, hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen: