Es wurde die Frage gestellt, ob die unverzinslichen Inhaber-Schuldverschreibungen über den Einzug von DM-Leasingforderungen - sog. Asset-Backed Securities (ABS) - als Wertpapiere im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchstabe e UStG angesehen werden können. Die ABS dienen der bilanzbefreienden Finanzierung von Aktiva und verbriefen die im Zusammenhang mit der treuhänderischen Haltung und Verwaltung eines aus Leasingforderungen mit unterschiedlichen Restlaufzeiten bestehenden Pools eingegangenen Verpflichtungen des Treuhänders.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt das BdF die Auffassung, daß die ABS ab 1. Januar 1991 als Wertpapiere im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchstabe e UStG anzusehen sind.
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