Am 24. Dezember 2020 wurde ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und EURATOM einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Abkommen EU/VK“) abgeschlossen. Das Abkommen EU/VK wurde am 31. Dezember 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (ABl EU L 444 vom 31. Dezember 2020) und trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Nachdem das Europäische Parlament dem Abkommen EU/VK am 27. April 2021 zugestimmt hat, hat der Rat das Abkommen EU/VK abschließend am 29. April 2021 genehmigt (ABl EU L 149 vom 30. April 2021). Zentraler Inhalt des Abkommens EU/VK im Bereich der Umsatzsteuer ist das „Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben“ (im Folgenden „Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer EU/VK“, ABl EU L 444 vom 31. Dezember 2020, S. 1166-1187).
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