Der BFH hat mit Urt. v. 26. 1. 1994 (BStBl 1994 II S. 544) entschieden, daß dem Eigentümer einer Wohnung auch dann die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG zusteht, wenn er diese nicht selbst bewohnt, sondern diese einem - einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden - Kind zur alleinigen Nutzung überläßt. In diesem Fall stehe ihm unter den weiteren Voraussetzungen des § 33a Abs. 2 Nr. 2 EStG auch der erhöhte Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung zu.
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