BMF - Schreiben vom 21.12.2023
III C 2 - S 7220/22/10001: 009

BMF - Schreiben vom 21.12.2023 (III C 2 - S 7220/22/10001: 009) - DRsp Nr. 2023/80656

BMF, Schreiben vom 21.12.2023 - Aktenzeichen III C 2 - S 7220/22/10001: 009

DRsp Nr. 2023/80656

Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 15 Umsatzsteuergesetz;; Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht

I.

Die zum 1. Juli 2020 als befristete Krisenmaßnahme eingeführte ermäßigte Umsatzbesteuerung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen läuft nach § 12 Absatz 2 Nummer 15 Umsatzsteuergesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aus. Ab dem 1. Januar 2024 ist auf diese Umsätze nach § 12 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz der allgemeine Steuersatz in Höhe von 19 % anzuwenden.

II.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: