BMF - Schreiben vom 22.05.1991
IV B 7 - S 2830 - 3/91
Fundstellen:
BStBl 1991 I 562

BMF - Schreiben vom 22.05.1991 (IV B 7 - S 2830 - 3/91) - DRsp Nr. 2008/81906

BMF, Schreiben vom 22.05.1991 - Aktenzeichen IV B 7 - S 2830 - 3/91

DRsp Nr. 2008/81906

allgemeine Vorschriften: § 44 KStG 1977 Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer durch inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute (Abschnitt 99 Abs. 1 KStR)

Hiermit übersendet der BdF ein nach dem Stand vom 31. Dezember 1990 erstelltes, nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften in der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Die inländischen Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach Abschnitt 99 Abs. 1 KStR zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer berechtigt, soweit die in § 44 Abs. 1 KStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländischen Zweigniederlassung erbracht worden ist.

Die Zahl der in dem Verzeichnis genannten Banken stimmt nicht mit derjenigen der Zweigstellen überein, weil mehrere Banken die Erlaubnis für die Errichtung mehrerer Zweigstellen haben (§ 53 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 KWG).

Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die die Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften im Inland haben (Stand: 31. Dezember 1990)

Australien/Neuseeland

Australia and New Zealand Banking

6000 Frankfurt/Main 17

Brasilien

Banco do Brasil S.A.

2000 Hamburg 36

Banco do Estado de Sao Paulo S.A.

6000 Frankfurt/Main 1