Hiermit übersendet der BdF ein nach dem Stand vom 31. Dezember 1990 erstelltes, nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften in der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Die inländischen Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach Abschnitt 99 Abs. 1 KStR zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer berechtigt, soweit die in §
Die Zahl der in dem Verzeichnis genannten Banken stimmt nicht mit derjenigen der Zweigstellen überein, weil mehrere Banken die Erlaubnis für die Errichtung mehrerer Zweigstellen haben (§
Australien/Neuseeland
Australia and New Zealand Banking
6000 Frankfurt/Main 17
Brasilien
Banco do Brasil S.A.
2000 Hamburg 36
Banco do Estado de Sao Paulo S.A.
6000 Frankfurt/Main 1
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