BMF - Schreiben vom 22.07.1994
IV B 8 - S 3219 b - 4/94
Fundstellen:
BStBl 1994 I 499

BMF - Schreiben vom 22.07.1994 (IV B 8 - S 3219 b - 4/94) - DRsp Nr. 2008/82548

BMF, Schreiben vom 22.07.1994 - Aktenzeichen IV B 8 - S 3219 b - 4/94

DRsp Nr. 2008/82548

§ 129 BewG; Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet; Bewertung von Einfamilienhäusern im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991, Einarbeitung der allgemeinen Abschlagsregelung

Als Anlage veröffentlicht das BMF die endgültige Fassung der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Änderung der gleichlautenden Erlasse vom 6. November 1991 (BStBl 1991 I S. 968) betreffend die Bewertung von Einfamilienhäusern im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991. Die Anregung des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Außenschwimmbecken bei Einfamilienhäusern mit einem Pauschalwert von 500 DM bis 1.000 DM anzusetzen, wurde in den Erlaß nicht aufgenommen. Soweit Bedarf besteht, kann die Bewertung aufwendiger Außenanlagen für alle Grundstücksgruppen in einem gesonderten Erlaß geregelt werden.

Die gleichlautenden Erlasse vom 6. November 1991 (BStBl 1991 I S. 968) werden wie folgt geändert:

  • Textziffer 1 wird wie folgt gefaßt:

    1. 1.

      Geltungsbereich