BMF - Schreiben vom 22.10.1993
S 2225
Fundstellen:
BStBl 1993 I 827

BMF - Schreiben vom 22.10.1993 (S 2225) - DRsp Nr. 2008/80235

BMF, Schreiben vom 22.10.1993 - Aktenzeichen S 2225

DRsp Nr. 2008/80235

Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus nach § 10e EStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich in Ergänzung zu dem BMF-Schreiben vom 25. Oktober 1990 - IV B 3 - S 2225a - 115l90 - (BStBl I S. 626) zur Anwendung des § 10e EStG wie folgt Stellung:

I. Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus nach § 10e Abs. 1 bis 5 EStG

Abgrenzung von Grundstücks- und Geldschenkung

(1) Hat der Eigentümer Geld geschenkt erhalten und damit eine Wohnung im Sinne des § 10e EStG angeschafft oder hergestellt, hat er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen (vgl. Abs. 5 des Bezugsschreibens). Dies gilt nicht im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung. Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt vor, wenn im voraus eine klare und eindeutige Schenkungsabrede dahingehend getroffen ist, daß der Gegenstand der Schenkung ein ganz bestimmtes Grundstück und nicht etwa ein Geldbetrag sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 1990,BStBl 1992 II S. 67; zur Abgrenzung zwischen Grundstücks- und Geldschenkung vgl. auch die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. November 1989, BStBl I S. 443).

Bemessungsgrundlage bei Fertigstellung von Teilen eines Gebäudes zu verschiedenen Zeitpunkten