BMF - Schreiben vom 23.03.2005
IV B 4 - S 1320 - 2/05
Fundstellen:
BStBl 2005 I S. 498

BMF - Schreiben vom 23.03.2005 (IV B 4 - S 1320 - 2/05) - DRsp Nr. 2008/88756

BMF, Schreiben vom 23.03.2005 - Aktenzeichen IV B 4 - S 1320 - 2/05

DRsp Nr. 2008/88756

Absprache zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über gegenseitige Amtshilfe

Anliegend veröffentlicht das BMF die mit Dänemark getroffene Absprache vom 24. Februar 2005 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke. Die Absprache gilt als Vereinbarung im Sinne des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Absprache zwischen den zuständigen Behörden über die gegenseitige Amtshilfe

Zur Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 22. November 1995 (im Folgenden „das Abkommen”),

und gestützt auf

  • die Bestimmungen der Richtlinie des Rates Nr. 77/799/EWG vom 19. Dezember 1977 in der Fassung der Richtlinie Nr. 2004/106/EG vom 16. November 2004 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (im Folgenden „die Richtlinie”) oder jeder sonstigen Richtlinie oder Verordnung, die die Richtlinie ändert oder ersetzt,