BMF - Schreiben vom 23.04.1990
IV B 6 - S 2337 - 15/90

BMF - Schreiben vom 23.04.1990 (IV B 6 - S 2337 - 15/90) - DRsp Nr. 2008/82102

BMF, Schreiben vom 23.04.1990 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2337 - 15/90

DRsp Nr. 2008/82102

§ 3 EStG; Steuerliche Behandlung der Entschädigungen, die von der Deutschen Bundespost an Posthalter für die Überlassung von Räumen zu Dienstzwecken gezahlt werden

Nach dem Bezugsschreiben konnte die die pauschale Dienstunkostenentschädigung, die Posthaltern für die Überlassung von Räumen zu Dienstzwecken gezahlt wird, als steuerfreier Auslagenersatz i.S. von § 3 Nr. 50 EStG behandelt werden. Des BdF weist darauf hin, daß dies wegen der abschließenden gesetzlichen Regelung des steuerfreien Werbungskostenersatzes durch das Steuerreformgesetz 1990 ab 1. Januar 1990 nicht mehr gilt.