Wird der auszahlenden Stelle ein Freistellungsauftrag erteilt, der auch Dividenden i. S. d. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG erfasst, oder führt diese einen Verlustausgleich unt Einbeziehung dieser Dividenden durch, hat die auszahlende Stelle insoweit vom Steuerabzug Abstand zu nehmen (§ 44a Absatz 10 Satz 2 EStG).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|