Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Frage der Einkunftserzielung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie folgt Stellung:
Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 25. 6. 1984 (BStBl 1984 II S. 751) setzt eine einkommensteuerrechtliche Bestätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschußeinkünfte die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. 7. 1981,BStBl II S. 37, vom 23. 3. 1992, BStBl II S.
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