BMF - Schreiben vom 23.09.1994
IV C 4 - S 7492 - 78/94
Fundstellen:
BStBl 1995 I 58

BMF - Schreiben vom 23.09.1994 (IV C 4 - S 7492 - 78/94) - DRsp Nr. 2008/82451

BMF, Schreiben vom 23.09.1994 - Aktenzeichen IV C 4 - S 7492 - 78/94

DRsp Nr. 2008/82451

§ 4 UStG; Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; niederländisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 3.000 DM

Mit BdF-Schreiben vom 1. Oktober 1991 - IV A 3 - S 7492 - 40/91 - (BStBl 1991 I S. 961) ist zugelassen worden, daß bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bis zu einem Wert von 3.000 DM, die nach dem in dem Schreiben dargestellten amerikanischen Beschaffungsverfahren abgewickelt werden, die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) in Anspruch genommen werden kann. Dieses Verfahren wird von den niederländischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland übernommen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

(1) Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 3.000 DM an die niederländischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk steuerfrei, wenn diese Umsätze nach dem im o.a. BdF-Schreiben vom 1. Oktober 1991 dargestellten Verfahren abgewickelt werden.