Mit BdF-Schreiben vom 1. Oktober 1991 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 3.000 DM an die niederländischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk steuerfrei, wenn diese Umsätze nach dem im o.a. BdF-Schreiben vom 1. Oktober 1991 dargestellten Verfahren abgewickelt werden.
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