BMF - Schreiben vom 23.11.1990
S 2242
Fundstellen:
BStBl 1990 I 770

BMF - Schreiben vom 23.11.1990 (S 2242) - DRsp Nr. 2008/80160

BMF, Schreiben vom 23.11.1990 - Aktenzeichen S 2242

DRsp Nr. 2008/80160

Übergangsregelung zum BFH-Urteil vom 20. April 1989 - BStBl II S. 863 -

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20. April 1989 (BStBl II S. 863) entschieden, daß ein Steuerpflichtiger, der einen entgeltlich erworbenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht als Landwirt selbst bewirtschaftet, sondern ihn in unmittelbarem Anschluß an den Erwerb verpachtet, anders als bei der Verpachtung eines bislang selbst bewirtschafteten Betriebs kein Wahlrecht besitzt, den Betrieb als Verpachtungsbetrieb fortzuführen, statt ihn als Privatvermögen zu behandeln. Der BFH hat im Leitsatz des Urteils darauf hingewiesen, daß er von der Auffassung der Finanzverwaltung in Abschnitt 139 Abs. 5 Satz 18 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 1987 abgewichen ist. Nach dieser Verwaltungsvorschrift, die über den Bereich der Land- und Forstwirtschaft hinausging, bestand das Wahlrecht zur Betriebsfortführung auch in den Fällen, in denen ein Steuerpflichtiger einen erworbenen Betrieb in unmittelbarem Anschluß an den Erwerb verpachtet hat oder einen verpachteten Betrieb erworben hat und diesen neu verpachtet hat oder der Erwerber eines verpachteten Betriebs in ein bestehendes Pachtverhältnis eingetreten ist.