BMF - Schreiben vom 23.12.2021
III C 3 - S 7344/19/10001 :003

BMF - Schreiben vom 23.12.2021 (III C 3 - S 7344/19/10001 :003) - DRsp Nr. 2022/80039

BMF, Schreiben vom 23.12.2021 - Aktenzeichen III C 3 - S 7344/19/10001 :003

DRsp Nr. 2022/80039

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und - Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2022

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren wird für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2022 das beiliegende Vordruckmuster neu bekannt gegeben:

- USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022

(2) Mit Artikel 1 Nummer 5 i. V. m. Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht vom 21. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG jeweils die Angabe „10,7 Prozent“ durch die Angabe „9,5 Prozent“ ersetzt. Der neue Wert ist von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den Zeilen 24 (Kennzahl - Kz - 76/80) des Vordruckmusters USt 1 A zu berücksichtigen. Das Vordruckmuster USt 1 E wurde entsprechend angepasst.

(3) Die übrigen Änderungen gegenüber den bisher bekannt gegebenen Mustern sind lediglich redaktioneller Art.