BMF - Schreiben vom 23.12.2021
III C 3 - S 7344/19/10002 :003

BMF - Schreiben vom 23.12.2021 (III C 3 - S 7344/19/10002 :003) - DRsp Nr. 2022/80041

BMF, Schreiben vom 23.12.2021 - Aktenzeichen III C 3 - S 7344/19/10002 :003

DRsp Nr. 2022/80041

Muster der Umsatzsteuererklärung 2022; BMF-Schreiben vom 11. Oktober 2021 -III C 3 -S 7344/19/10002 :003 (2021/1078448)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2022 werden die folgenden Vordruckmuster neu bekannt gegeben:

- USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2022
- USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2022

(2) Mit Artikel 1 Nummer 5 i. V. m. Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht vom 21. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG jeweils die Angabe „10,7 Prozent“ durch die Angabe „9,5 Prozent“ ersetzt. Der neue Wert ist von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den Zeilen 49 (Kennzahl - Kz - 255/256) und 52 (Kz 345) des Vordruckmusters USt 2 A zu berücksichtigen.

(3) Die übrigen Änderungen gegenüber den bisher bekannt gegebenen Mustern sind lediglich redaktioneller Art.

(4) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichung ist zulässig: