Es wurde gefragt, ob die Vermögensmehrungen, die in Artikel 33 Abs. 3 EGHGB/E in der Fassung des Artikels 6 des Entwurfs eines Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetzes angesprochen sind, steuerfrei belassen werden können. Hierzu nimmt das BMF unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
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