BMF - Schreiben vom 24.04.1992
S 7340
Fundstellen:
BStBl 1992 I 291

BMF - Schreiben vom 24.04.1992 (S 7340) - DRsp Nr. 2008/80187

BMF, Schreiben vom 24.04.1992 - Aktenzeichen S 7340

DRsp Nr. 2008/80187

Verfahren bei der Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen aus der Beteiligung an Gesamtobjekten

Anlg.: - 2 -

Inhaltsverzeichnis Tz.

I. Allgemeines 1

II. Verfahren bei den Eigentümerfinanzämtern 3

III. Verfahren bei den Betriebsfinanzämtern 14

IV. Sonstige Amtshilfemaßnahmen 25

V. Schlußbestimmungen 28

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

I. Allgemeines

Tz. 1

(1) Auch nach der Änderung des § 9 UStG durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 (BStBl 1982 I S. 235) und das Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14. Dezember 1984 (BStBl I S. 659) kann bei der Vermietung oder sonstigen Nutzung von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorsteuerabzug in Betracht kommen. Es handelt sich insbesondere um folgende Fallgestaltungen:

1. aufgrund Option (§ 9 UStG) steuerpflichtige Vermietung von Gebäuden zu Wohnzwecken, soweit die Gebäude vor dem 1. April 1985 fertiggestellt worden sind und mit der Errichtung dieser Gebäude vor dem 1. Juni 1984 begonnen worden ist;

2. aufgrund Option (§ 9 UStG) steuerpflichtige Vermietung an andere Unternehmer für deren Unternehmen (z. B. Gewerbeimmobilien, Büroräume, Ferienanlagen);

3. steuerfreie Vermietung nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk;

4. Nutzung des Grundstücks zu eigenen gewerblichen oder beruflichen Zwecken.

Tz. 2