BMF - Schreiben vom 24.06.2011
IV D 3 -S 7532/09/10001

BMF - Schreiben vom 24.06.2011 (IV D 3 -S 7532/09/10001) - DRsp Nr. 2011/80366

BMF, Schreiben vom 24.06.2011 - Aktenzeichen IV D 3 -S 7532/09/10001

DRsp Nr. 2011/80366

Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG werden ab 1. Juli 2011 folgende Vordruckmuster eingeführt:

USt 1 V - Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung -
Anlage zu USt 1 V

Diese ersetzen die mit BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2002 - IV D 1 - S 7195 - 10/02 - (BStBl 2002 I S. 1357) herausgegebenen Vordruckmuster.

(2) Das Vordruckmuster USt 1 V wurde um die Angaben zur Nutzung von SEPA-Überweisungen (Single Euro Payments Area) ergänzt (Angabe von BIC und IBAN). Steuererstattungen mit IBAN und BIC sind innerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) möglich, zu dem alle Länder der EU sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz gehören. Im Vordruckmuster sind stets Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC anzugeben.

(3) Die Vordrucke USt 1 V und Anlage zu USt 1 V sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Die Länder können Nr. 3 des Verfügungsteils auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 V entsprechend ihren technischen und organisatorischen Erfordernissen gestalten.