Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es derzeit lediglich landesspezifische Fragebögen einzelner Bundesländer.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern werden ab dem Besteuerungszeitraum 2021 folgende beiliegende Vordruckmuster eingeführt:
- | FsEAusUN | Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern |
- | FsEEBlKoeGes | Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Körperschaften und Gesellschaften) |
- | FsEEBlEinr | Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Einrichtungen) |
- | FsEEBlInternet | Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Handel mit Waren über das Internet) |
- | FsEEBlPersb | Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Personenbeförderungen) |
- | FsEEBlAnt |
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