BMF - Schreiben vom 24.08.2023
IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :029

BMF - Schreiben vom 24.08.2023 (IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :029) - DRsp Nr. 2023/80415

BMF, Schreiben vom 24.08.2023 - Aktenzeichen IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :029

DRsp Nr. 2023/80415

Investmentsteuer; Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG);; Übertragung von Assets eines Investmentfonds i. S. d. Kapitels 2 des InvStG auf einen neuen Investmentfonds im Rahmen einer Abspaltung

Das Recht einiger ausländischer Staaten lässt in bestimmten Ausnahmesituationen die Übertragung von nicht mehr handelbaren Vermögensgegenständen (illiquide Assets) auf einen neuen Investmentfonds im Rahmen eines Abspaltungsvorgangs zu. Dies wird auch als Bildung eines sog. „Side Pockets“ bezeichnet. Umgekehrt kann es auch sein, dass die illiquiden Assets in dem bisherigen Investmentfonds verbleiben und die weiterhin handelbaren Vermögensgegenstände (liquide Assets) im Rahmen eines Abspaltungsvorgangs auf einen neuen Investmentfonds übertragen werden. Bei der Übertragung der liquiden Assets auf einen neuen Investmentfonds wird allerdings mitunter auch die bisherige internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) auf den neuen Investmentfonds übertragen.