BMF - Schreiben vom 24.09.1993
IV A 3 - S 7140 - 16/93

BMF - Schreiben vom 24.09.1993 (IV A 3 - S 7140 - 16/93) - DRsp Nr. 2008/82381

BMF, Schreiben vom 24.09.1993 - Aktenzeichen IV A 3 - S 7140 - 16/93

DRsp Nr. 2008/82381

§ 6 a UStG Umsatzsteuerliche Behandlung der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Bunkeröl an ausländische Binnenschiffer

Nach § 6 a Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung von Bunkeröl nur dann vor, wenn das im Inland durch einen ausländischen Binnenschiffer erworbene Bunkeröl nicht im Inland verbraucht, sondern in einen anderen EG-Mitgliedstaat verbracht wird. Für das im Inland an den Kapitän des Binnenschiffes übergebene Bunkeröl (Abholfälle), kann eine Steuerbefreiung demnach nur in Betracht kommen, wenn eindeutig und leicht nachprüfbar durch Belege nachgewiesen wird, daß das Bunkeröl in einen anderen Mitgliedstaat gelangt.