Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 31. August 2004(BStBl 2004 I S. 854) dahingehend geändert, dass für die Bescheinigung von Kapitalerträgen ab dem Jahr 2007 das anliegende amtlich vorgeschriebene Muster zu verwenden ist.
In dem amtlichen Hinweisblatt wird in den Ausführungen zu „Kapitalerträge (Anlage KAP)” Absatz 3 Satz 3 wie folgt gefasst:
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