BMF - Schreiben vom 24.10.2022
IV C 5 - S 1961/19/10002: 004
Fundstellen:
BStBl 2022 I S. 1597

BMF - Schreiben vom 24.10.2022 (IV C 5 - S 1961/19/10002: 004) - DRsp Nr. 2023/80032

BMF, Schreiben vom 24.10.2022 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961/19/10002: 004

DRsp Nr. 2023/80032

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2022

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2022 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder es kann auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.