Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für die ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Stilllegung, Nachsorge und Rekultivierung von Deponien Folgendes:
Deponien sind Abfallbeseitigungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen oberhalb der Erdoberfläche (oberirdische Deponien - §
Vor Inkrafttreten der DepV und der
Die nachfolgenden steuerlichen Grundsätze gelten nicht für Untertagedeponien (Deponieklasse IV im Sinne des § 2 Nr. 10 DepV).
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