BMF - Schreiben vom 25.08.2021
IV C 5 - S 1961/19/10002 :003
Fundstellen:
BStBl 2021 I S. 1090

BMF - Schreiben vom 25.08.2021 (IV C 5 - S 1961/19/10002 :003) - DRsp Nr. 2021/80533

BMF, Schreiben vom 25.08.2021 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961/19/10002 :003

DRsp Nr. 2021/80533

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2021

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2021 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder es kann auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Die Antragsformulare auf Wohnungsbauprämie 2021 sind im Internet eingestellt. Die Formulare für 2021 stehen in einer Formulardatenbank unter der Internetadresse https://www.formulare-bfinv.de in der Rubrik Formularcenter/Steuern/Wohnungsbauprämie als ausfüllbare Formulare bereit.

Anlage 1

für Bausparbeiträge (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 WoPG)

Anlage 2

für andere prämienbegünstigte Aufwendungen (§ 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG)

Fundstellen
BStBl 2021 I S. 1090