BMF - Schreiben vom 25.09.1990
IV B 3 - InvZ 1070 - 1/90

BMF - Schreiben vom 25.09.1990 (IV B 3 - InvZ 1070 - 1/90) - DRsp Nr. 2008/81165

BMF, Schreiben vom 25.09.1990 - Aktenzeichen IV B 3 - InvZ 1070 - 1/90

DRsp Nr. 2008/81165

InvZulG; Informationen über die Investitionszulagenverordnung vom 4. Juli 1990 (GBl I S. 621)

Hiermit veröffentlicht das BdF den Wortlaut eines mit dem Sen Fin Berlin abgestimmten Merkblatts über die Investitionszulage im gebiet der derzeitigen DDR einschließlich Berlin (Ost).

Es wird darauf hingewiesen daß der Ministerrat der DDR am 19.09.1990 mit Zustimmung der Bundesregierung eine Änderung des § 3 der InvZulVO beschlossen hat (vgl. GBl I Nr. 61).

Danach kann eine Investitionszulage von 8 v.H. auch noch für nach dem 30.06.1992 und vor dem 1.01.1995 abgeschlossene Investitionen gewährt werden, wenn der Anspruchsberechtigte die Investitionen vor dem 1.07.1992 begonnen hat. Die Fortgeltung dieser Rechtsänderung ist aufgrund des Artikels 9 Abs. 3 des Einigungsvertrags sichergestellt.

vom 4. Juli 1990 (GBl I Seite 621)

Ministerium der Finanzen

Berlin, im August 1990

I. Allgemeines

Nach der Verordnung erhalten Steuerpflichtige für betriebliche Investitionen in der DDR unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von ihrem Finanzamt eine Investitionszulage. Die Zulage soll dazu beitragen, die Investitionstätigkeit in der DDR anzuregen.

Die Gewährung einer Investitionszulage hängt nicht davon ab, ob das Wirtschaftsgut im In- oder Ausland hergestellt wurde.