BMF - Schreiben vom 25.09.1991
IV B 6 - S 2353 - 35/91

BMF - Schreiben vom 25.09.1991 (IV B 6 - S 2353 - 35/91) - DRsp Nr. 2008/82059

BMF, Schreiben vom 25.09.1991 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2353 - 35/91

DRsp Nr. 2008/82059

§ 3 EStG; Lohnsteuerliche Behandlung sonstiger Umzugsauslagen laut Abschnitt 41 LStR 1990; Auswirkungen der Änderung des Bundesumzugskostengesetzes

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Auffassung zugestimmt, daß der Arbeitgeber nach § 3 Nr. 16 EStG auch weiterhin aufgrund eines Einzelnachweises sonstige Umzugsauslagen über die Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen nach dem Bundesumzugskostengesetz hinaus steuerfrei erstatten kann. Die steuerfreie Erstattung setzt voraus, daß es sich bei den Aufwendungen um Werbungskosten handelt.