BMF - Schreiben vom 25.11.2021
IV B 6 - S 1323/19/10011 :002
Fundstellen:
BStBl 2021 I S. 2479

BMF - Schreiben vom 25.11.2021 (IV B 6 - S 1323/19/10011 :002) - DRsp Nr. 2022/80074

BMF, Schreiben vom 25.11.2021 - Aktenzeichen IV B 6 - S 1323/19/10011 :002

DRsp Nr. 2022/80074

Gemeinsame Absichtserklärung des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und des Ministerie van Financiën der Niederlande über den direkten grenzüberschreitenden Auskunftsaustausch im Bereich der direkten Steuern

Anliegend übersende ich die mit dem Königreich der Niederlande getroffene Gemeinsame Absichtserklärung vom 15. Oktober 2021 über den direkten grenzüberschreitenden Auskunftsaustausch im Bereich der direkten Steuern. Die Gemeinsame Absichtserklärung bezweckt einen direkten Auskunftsaustausch zwischen den in der Gemeinsamen Absichtserklärung genannten grenznahen örtlichen Finanzbehörden.

Um den direkten Auskunftsaustausch zu ermöglichen, benenne ich hiermit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 EU-Amtshilfegesetz die in der Gemeinsamen Absichtserklärung genannten Finanzämter der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als Verbindungsstellen im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2011/16/EU. Der Anwendungsbereich und Umfang der Zuständigkeitsübertragung ergeben sich aus der Gemeinsamen Absichtserklärung.

Im Übrigen verbleibt es für den Bereich der direkten Steuern bei den bisherigen Zuständigkeiten (vgl. Tz. 1.5 des Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen vom 1. Januar 2019, BStBl 2019 I S. 480).