BMF - Schreiben vom 26.01.1990
IV B 3 - Invz 1200 - 1/90
Fundstellen:
BStBl 1990 I 54

BMF - Schreiben vom 26.01.1990 (IV B 3 - Invz 1200 - 1/90) - DRsp Nr. 2008/87076

BMF, Schreiben vom 26.01.1990 - Aktenzeichen IV B 3 - Invz 1200 - 1/90

DRsp Nr. 2008/87076

InvZulG; Investitionszulagen in den Fällen des Wechsels der Gesellschafter einer Personengesellschaft;; a) Anteiliger Erwerb von Wirtschaftsgütern b) Verbleibens- und Verwendungsvoraussetzungen Tz. 46 des BdF-Schreibens vom 31.12.1986 (BStBl 1987 I S. 51)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei Inanspruchnahme von Investitionszulagen in den Fällen des Wechsels der Gesellschafter einer Personengesellschaft Folgendes:

Persönlich berechtigt zur Inanspruchnahme von Investitionszulagen sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes. Bei Gesellschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG tritt an die Stelle des Steuerpflichtigen die Gesellschaft als Anspruchsberechtigte (§ 1 Abs. 1 Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 2 und § 4 a Abs. 1 Satz 4 InvZulG, § 19 Abs. 1 Satz 2 BerlinFG). Werden begünstigte Investitionen im Anlagevermögen einer Personengesellschaft vorgenommen, beziehen sich daher die Verbleibens- und Verwendungsvoraussetzungen nicht auf den einzelnen Gesellschafter, sondern auf den Betrieb der Personengesellschaft als solchen. Das bedeutet, daß bei einem entgeltlichen Gesellschafterwechsel

  • der neu eintretende Gesellschafter hinsichtlich der von ihm anteilig erworbenen Wirtschaftsgüter keinen Anspruch auf Investitionszulage erlangt und