Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl 2023 I S. 2294) wurde der Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) eingeführt. Mit dieser Maßnahme wurden bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut.
Anlage: Entwurf eines BMF-Schreibens zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) - Stand: 26.01.2023
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