Die Europäische Kommission hat am 4. Juli 2005 den letzten bisher noch nicht genehmigten Teil des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 2005 genehmigt. Das InvZulG 2005 gilt nun auch bezüglich Investitionsvorhaben von mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Umstrukturierungsplan auf der Grundlage einer Genehmigungsentscheidung für eine Umstrukturierungsbeihilfe umsetzen, der auf den „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten” vom 8. Juli 1999 basiert und die Genehmigungsentscheidung nicht ausdrücklich eine Investitionszulage unter dem vorliegenden Investitionszulagengesetz 2005 einbezieht. Diese Investitionsvorhaben sind der Kommission einzeln zur Genehmigung vorzulegen.
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