BMF - Schreiben vom 26.07.2021
IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :002

BMF - Schreiben vom 26.07.2021 (IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :002) - DRsp Nr. 2021/80417

BMF, Schreiben vom 26.07.2021 - Aktenzeichen IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :002

DRsp Nr. 2021/80417

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik; „BSI TR-03153-2 Regelung zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen, Version 1.0.0“

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt.