BMF - Schreiben vom 26.08.2005
IV C 5 - S 2533 - 100/05

BMF - Schreiben vom 26.08.2005 (IV C 5 - S 2533 - 100/05) - DRsp Nr. 2008/89274

BMF, Schreiben vom 26.08.2005 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2533 - 100/05

DRsp Nr. 2008/89274

Bekanntmachung von Vordrucken im BStBl I; Lohnsteuer-Anmeldung 2006 (einschließlich länderunterschiedlicher Werte)

Im Folgenden veröffentlicht das BMF die Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2006.

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2006 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d EStG bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 11.05.2004 - IV D 4 - O 2258 - 5/04, IV D 4 - O 2298 - 5/04; BStBl 2004 I S. 475).

Hinweise für den Arbeitgeber

Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist auf elektronischem Weg nach Maßgabe der zu übermitteln. Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter den Internet-Adressen www.elster.de oder www.finanzamt.de sowie bei Ihrem Finanzamt, Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrem Daten verarbeitenden Unternehmen. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall haben Sie oder eine zu Ihrer Vertretung berechtigte Person die Lohnsteuer-Anmeldung zu unterschreiben.