Im Folgenden veröffentlicht das BMF die Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2006.
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2006 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d EStG bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 11.05.2004 - IV D 4 - O 2258 - 5/04, IV D 4 - O 2298 - 5/04; BStBl 2004 I S. 475).
Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist auf elektronischem Weg nach Maßgabe der zu übermitteln. Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter den Internet-Adressen www.elster.de oder www.finanzamt.de sowie bei Ihrem Finanzamt, Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrem Daten verarbeitenden Unternehmen. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall haben Sie oder eine zu Ihrer Vertretung berechtigte Person die Lohnsteuer-Anmeldung zu unterschreiben.
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