BMF - Schreiben vom 27.09.1993
IV A 3 - S 7344 - 40/93
Fundstellen:
BStBl 1993 I 870

BMF - Schreiben vom 27.09.1993 (IV A 3 - S 7344 - 40/93) - DRsp Nr. 2008/82385

BMF, Schreiben vom 27.09.1993 - Aktenzeichen IV A 3 - S 7344 - 40/93

DRsp Nr. 2008/82385

§ 18 UStG Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 1994

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

(1) Für das Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 1994 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 1994
- USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 1994
- USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 1994 sowie zum Antrag auf Dauerfristverlängerung und zur Anmeldung der Sondervorauszahlung 1994

(2) Fahrzeuglieferer im Sinne des § 2 a UStG und Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG können die auf die Anschaffung von neuen Fahrzeugen entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Der Vorsteuerabzug ist nur bis zu dem Betrag zulässig, der für die Lieferung des neuen Fahrzeugs geschuldet würde, wenn die Lieferung nicht steuerfrei wäre (§ 15 Abs. 4 a UStG). Zur Angabe dieser Vorsteuerbeträge wurde die Zeile 52 (Kennzahl - Kz - 59) im Vordruckmuster USt 1 A eingefügt.