BMF - Schreiben vom 27.09.2022
IV C 2 - S 2706/19/10007 :001

BMF - Schreiben vom 27.09.2022 (IV C 2 - S 2706/19/10007 :001) - DRsp Nr. 2023/80232

BMF, Schreiben vom 27.09.2022 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2706/19/10007 :001

DRsp Nr. 2023/80232

Querverbund mit Bädern in der Energiekrise

Mit Bezugsschreiben haben Sie Anm. d. Red.: Verband kommunaler Unternehmen e.V. aufgrund der aktuellen Gaskrise um eine Stellungnahme zu den möglichen Auswirkungen einer eventuellen BHKW-Abschaltung bzw. (vorübergehender) Schließung von Bädern auf den Querverbund gebeten.

Nach Erörterung und Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:

1. Wirtschaftlicher Betrieb des BHKW

Sie schildern, dass aufgrund des signifikanten Anstiegs der Gaspreise bei isolierter Betrachtung ein wirtschaftlicher Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) in vielen Fällen nicht möglich sei und bitten daher um Bestätigung, dass der Umstand gestiegener Gaspreise und eine damit einhergehende Unwirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs des BHKW bei einem anerkanntermaßen bereits im steuerlichen Querverbund verflochtenen BHKW keine negativen Konsequenzen für die Anerkennung des Querverbunds hat.