Die Behandlung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer gemeinnützigen Körperschaft als Zweckbetrieb setzt nach § 65 Nr. 3 AO u.a. voraus, dass der Betrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei der Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist.
Der BFH hat mit Urteil vom 30. März 2000 (BStBl II S.
Das BFH-Urteil vom 30. Mai 2000 ist deshalb in sich widersprüchlich. Soweit der BFH darin für die Steuerpflicht eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs auf die tatsächliche Wettbewerbssituation abstellt, steht es außerdem im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|