BMF - Schreiben vom 27.12.1990
IV B 3 - InvZ 1015 - 8/90
Fundstellen:
BStBl 1990 I 907

BMF - Schreiben vom 27.12.1990 (IV B 3 - InvZ 1015 - 8/90) - DRsp Nr. 2008/81164

BMF, Schreiben vom 27.12.1990 - Aktenzeichen IV B 3 - InvZ 1015 - 8/90

DRsp Nr. 2008/81164

InvZulG; Zweifelsfragen bei der Gewährung von Investitionszulagen im beigetretenen Teil Deutschlands (Fördergebiet);; 1. Begriff des Personenkraftwagens 2. Zuordnung zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet bei Betriebsstätten innerhalb und außerhalb des Fördergebiets 3. Begriff des neuen Wirtschaftsguts 4. Zuständigkeit für die Festsetzung der Investitionszulage 1990 5. Zeitpunkt der Festsetzung

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Anwendung der Investitionszulagenverordnung folgendes:

1. Begriff des Personenkraftwagens

(1) Die Investitionszulage wird nicht für Personenkraftwagen gewährt (§ 2 Nr. 4 der Verordnung). Der Begriff des Personenkraftwagens richtet sich - wie bei der Anwendung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Für die Abgrenzung des Personenkraftwagens von anderen Kraftfahrzeugen gilt daher grundsätzlich die erste Eintragung im Kraftfahrzeugbrief.